Sie brauchen eine verbindliche steuerrechtliche Beratung?

Dann sind Sie bei uns richtig!

Gerne stehen wir Ihnen in allen Steuerfragen zur Seite - und helfen Ihnen dabei, aktiv Geld zu sparen. Überlassen Sie uns die manchmal lästigen Zahlen. Neben Steuererklärungen übernehmen wir für Sie Ihre Finanz- und Lohn-Buchführung sowie den Jahresabschluss. Außerdem beraten wir Sie gerne ganz individuell hinsichtlich Ihrer Steuergestaltung. Für ein vertrauensvolles Gespräch nehmen wir uns gerne die Zeit, um eine optimale Lösung für Ihre individuellen Probleme zu finden.

Dabei orientieren wir uns stets an modernsten Beratungstechniken und -strategien. Natürlich erörtern wir steuerliche Aspekte und Lösungen immer verständlich und praxisnah.

RSP Steuerberatungsgesellschaft mbH

Die Kanzlei

Die Kanzlei besteht seit dem Jahr 2003 und wurde als inhabergeführte Kanzlei von Rainer Schmitz gegründet.

Ende des Jahres 2005 wurde dann die RSP Steuerberatungsgesellschaft mbH gegründet, die die Tätigkeit der Einzelkanzlei fortführt. Wir sehen uns stark in der Lösung von Individualaufgabenstellungen. Wir machen Einzelstücke.

Interprofessionelle Zusammenarbeiten erfolgen bei Bedarf und unter Berücksichtigung Ihrer Vorgaben.

Nach 6 Jahren im Gründer- und Service Zentrum Hückelhoven erfolgte im  November 2009 der Umzug nach Heinsberg. Im Juni 2017 erfolgte die Verlegung des Hauptsitzes der Kanzlei nach Düsseldorf. Die Räume in Heinsberg stehen als Zweigniederlassung weiter zur Verfügung. In Folge von Digitalisierung und Virtualisierung ist die Frage der Räumlichkeit aber seit vielen Jahren für uns nicht mehr von Bedeutung. Unser Server und unsere Akten stehen seit 2007 mit optimaler Betreuung durch die DATEV in Nürnberg.

Ihr Standort ist für eine Zusammenarbeit von untergeordneter Bedeutung.

Entscheidend ist, dass Mandant und Berater "zusammenpassen".  Alles Weitere ist dann nur eine Frage der Organisation.

 

Unser Team

Unser "Team" besteht zum einen aus den Menschen, die ihre Arbeit unmittelbar als Angestellte der RSP Steuerberatungsgesellschaft mbH erbringen, zum anderen aus Menschen, die wir bei Bedarf hinzuziehen, insbesondere Steuerberaterkollegen, Anwälte, Notare und Unternehmensberater.

Rainer Schmitz

Geschäftsführer/Steuerberater

Gerda Odloschinski

Buchhaltung

Marvin Swenne

Steuerfachwirt

Melanie Heinen-Dötze

Staatlich geprüfte Betriebswirtin

Anastasia Tverskaya

BA Steuern & Wirtschaftsprüfung

DATEV Mitglied

Wir sind DATEV-Mitglied und verwenden optimale Software für Ihre Steuerangelegenheiten.

... auch schon 22, 21, 20 und 19

DATEV ASP zertifizierte Sicherheit

Unsere Leistungen

Belege digital bereitstellen - Private Steuererklärungen

Über die Plattform "Meine Steuern" können Sie uns Belege strukturiert digital zur Erstellung von Erklärungen bereitstellen.

Betriebliche Steuererklärungen

Umsatzsteuererklärungen
Feststellungserklärungen
Körperschaftsteuererklärungen
Bedarfswertfeststellungen<
u.a.

DATEV Arbeitnehmer Online

Lohnabrechnungen ohne Papierrücklauf.

DATEV Auftragswesen Online

Ausgangsrechnungen Online erstellen, verwalten, und zur Verarbeitung in der Finanzbuchführung bereitstellen.

DATEV Unternehmen Online

Finanzbuchführung digital
Hier geht's zur Plattform!

Jetzt auch auf Tablets mit Smartlogin!

So gehts - DUO [Standard] in 5 Minuten erklärt.
So gehts - DUO [Erweitert] in 5 Minuten erklärt.

Digitalisierung & Schnittstellen

Wir digitalisieren Ihre Buchführung! Sie haben keine Standardschnittstelle in Ihrem System? In  vielen Fällen
können wir individuelle Exportdaten aus Ihrem System  individualisiert importieren.

Erbschaftsteuer

Sie haben kein Testament? Sie glauben, die gesetzliche Regelung sei gut? In seltenen Fällen ist dies so. In allen anderen empfehlen wir Ihnen gerne einen Notar und wirken an der praktischen und steuerlichen Ausgestaltung mit.

 

Finanzbuchführung

Die Erstellung einer Finanzbuchführung beinhaltet insbesondere die Strukturierung, steuerliche Bewertung und Vorhalten aller Geschäftsvorfälle unter Beachtung der Veraltungsgrundsätze (GoBD) für fiskalische Zwecke. Wir haben Musterstrukturen sowohl für Papierbuchführungen als auch für  Digitalbuchführungen. Sprechen Sie uns an! 

Individualberatung

Sie haben eine sehr individuelle steuerliche Frage? Gerne sind wir behilflich. Wir machen Einzelstücke! Sprechen Sie und gerne an.

Jahresabschlüsse

Handelsbilanzen
Steuerbilanzen
Konsolidierungen

Lohnbuchführungen

Lohnabrechnungen haben es auf Grund der umfassenden Meldeverpflichtungen bei Finanzamt, Krankenkassen, Berufsgenossenschaften in sich. Wir wickeln dies gerne professionell und kostengünstig für Sie ab.

Planungsrechnungen für Gründung, Übernahme und Erweiterung

Sie benötigen eine Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung? Wir erstellen diese - gemeinsam mit Ihnen -und versetzen Sie in die Lage, Ihre Daten vorzutragen. Die Funktionalitäten der DATEV-Software lassen die exakte Planung von laufendem Betrieb, Finanzierung und Investition zu.

Private Steuererklärungen

Einkommensteuererklärungen
Schenkungsteuererklärungen
Erbschaftsteuererklärungen
Bedarfswertfeststellung für Grundbesitz
u.a.

Sanierung / Liquiditätsmanagement

Sie wissen nicht, wo Ihr Geld geblieben ist? Wir helfen bei der Suche und schärfen Ihr Blick für die zukünftige Disposition.

Schenkungsteuer

In unseren Beratungen zeigt sich regelmäßig, dass neben der Fragen einer evtl. Steuerlast besonders Fragen der Vermögens-bewertung, Vermögensbewahrung, Vermögensverwendung, Streitvermeidung, persönliche Versorgung und Weitergabe an Nacherben zu betrachten sind.

Schwarzgeld

Schwarzgeld und wie es wieder weiß wird - bitte vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch.

Selbstanzeigen

Das Finanzamt weiß nicht alles, was es wissen sollte? Wir bringen dies in Ordnung!

Häufige Fragen

Ich habe bereits einen Steuerberater, möchte aber gerne wechseln. Wieviel Zeit muss ich investieren?

Der Zeitaufwand ist individuell sehr unterschiedlich. Bei Privatpersonen ist der zusätzliche Zeitaufwand im Regelfall auf ein bis zwei allgemeine Erläuterungsgespräche begrenzt.

Bei Unternehmen sind vielfältige Dinge zu berücksichtigen.
Wir nehmen uns die Zeit, Sie kennenzulernen. Der Zeitaufwand ist aber nicht belastend, da er sich innerhalb der Intensivbetreuungsphase auf viele notwendige Kontakte verteilt und die Arbeiten im Wesentlichen von uns übernommen werden können.

Wie erfolgt die Betreuung nach Mandatsübernahme?

Unternehmen, die fortlaufende Dienstleistung in Anspruch nehmen, benötigen während der Beginnphase der Zusammenarbeit mit dem Steuerberater einen fortlaufende Betreuung, denn nur wenn der Berater den Mandanten kennt, kann er optimale Dienstleistung erbringen.

Im Rahmen dieser "Intensivbetreuungsphase" werden die Abläufe zwischen Berater und Mandant getestet, durchleuchtet und auf die individuellen Bedürfnisse eingestellt, damit der Mandant genau die Dienstleistung bekommt, die er benötigt.

 

Wie werden die Steuerberaterhonorare bemessen?

Die Abrechnung von Steuerberatungskosten erfolgt nach der Steuerberater-Vergütungsverordnung. Diese basiert auf der Ermächtigungsvorschrift des § 64 StBerG, wonach Steuerberater an die Vergütungsverordnung gebunden sind, die der Bundesminister der Finanzen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates erlässt.

Die Höhe der Gebühren darf den Rahmen des Angemessenen nicht übersteigen und hat sich nach

1. Zeitaufwand | 2. Wert des Objekts und | 3. Art der Aufgabe zu richten.

Insbesondere der Zeitaufwand und der Wert des Objektes lassen sich im Vorfeld häufig nicht sicher prognostizieren, so dass nur eine grobe Abschätzung der voraussichtliche Kosten möglich ist.

Die entstehenden Kosten sind aber durch die Steuerberater-Vergütungsverordnung begrenzt. Eine Überschreitung der Sätze nach der Steuerberatervergütungsverordnung ist nur bei vorheriger schriftlicher Vereinbarung zulässig.

Lässt sich die Transparenz für mich durch ein konkretes Angebot erhöhen?

Ja, eine Festlegung im Voraus ist hinsichtlich des anzuwendenden Multiplikators auf die Wertgebühr bei Standarddienstleistungen, die dauerhaft erbracht werden, wie Finanzbuchführungen, Lohnbuchführungen und regelmäßig auch Jahresabschlüssen möglich, wenn der Workflow entsprechend unserer Vorgaben eingehalten wird.

Sind die Honorare bei allen Steuerberatern gleich?

Nein. Die Abrechnung von Leistungen der Steuerberater richtet sich grundsätzlich nach der Steuerberater-Vergütungsverordnung. Diese begrenzt die Höhe der Honorare nach unten und nach oben, gibt also einen Rahmen vor. Innerhalb dieser Grenzen bestimmt der Berater die Gebühr grundsätzlich nach seinem Ermessen.

Kann ich meine Buchführung weiter selber erstellen?

Die Übernahme von Fremddaten ist möglich. Grundsätzlich können Sie alle Buchführungsprodukte verwenden, die über eine DATEV-Schnittstelle verfügen und die relevanten Verwaltungsvorschriften umsetzen. Um keine Überraschungen hinsichtlich der Erstellung von Auswertungen zu erleben, empfiehlt es sich, mittels einiger Testbuchungen die Übergabe der Daten auszuprobieren. Die persönliche, fachliche, organisatorische und rechtliche Kompetenz ist natürlich Kernvoraussetzung für die Erstellung der Buchhaltung in Eigenregie.

Eine interessante Alternative für Selbermacher ist die Plattform DATEV-Unternehmen Online (organisatorische Kompetenz ist ausreichend, fachliche und rechtliche Kompetenz nicht erforderlich).

Welche Rechtsformen werden betreut?

Die Rechtsform ist grundsätzlich von untergeordneter Bedeutung. Wir bieten unsere Dienstleistungen für Einzelunternehmer, GmbH´s, Personengesellschaften, gemeinnützige Einrichtungen oder auch ausländische juristische Gesellschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland an.

Kontakt

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden.

Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an info@rsp-steuerberatung.de widerrufen.

Bitte rechnen Sie 9 plus 7.

RSP Steuerberatungsgesellschaft mbH
Geschäftsführer: Rainer Schmitz
Berliner Allee 12
40212 Düsseldorf

Fon: +49 211 542 491 0

Zweigstelle:
Ostpromenade 89
52525 Heinsberg

Fon: +49 2452 1 80 99 40
Fax: +49 2452 1 80 99 41

Termine:
nach Vereinbarung


E-Mail: info@rsp-steuerberatung.de